Schöffenwahl 2023 - Schöffen und Jugendschöffen gesucht

Aufforderung zur Benennung von Personen für die Schöffen-Vorschlagsliste In diesem Jahr findet für die Geschäftsjahre 2024 - 2028 wieder die Wahl der Schöffen statt. Zurzeit werden daher in allen Gemeinden Vorschlagslisten erarbeitet, aus denen dann durch einen beim jeweils zuständigen Amtsgericht gebildeten Schöffenwahlausschuss eine Auswahl erfolgen wird.
Schöffen sind ehrenamtliche Richter am Amtsgericht und bei den Strafkammern des Landgerichts und stehen grundsätzlich gleichberechtigt neben den Berufsrichtern.
Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und – wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes – körperliche Eignung. Es kann nur von Bürgerinnen und Bürgern mit der deutschen Staatsangehörigkeit ausgeübt werden.
Sie haben nun die Möglichkeit, sich selbst für das Amt des Schöffen zu bewerben oder andere geeignete Personen vorzuschlagen. Die entsprechenden rechtlichen Bestimmungen finden Sie auszugsweise als Anlage zu diesem Schreiben.
Sie können Ihre Bewerbung oder Ihre Vorschläge bis zum 06.04.2023 bei folgender Stelle per E-Mail oder persönlich abgeben:
Verwaltungsgemeinschaft Hettstadt, Bürgerbüro - Frau Deines -, Zimmer 0-1 (Untergeschoss), Rathausplatz 2, 97265 Hettstadt, Tel.: 0931 46861-23 oder stefanie.deines@vgem-hettstadt.de
Bitte beachten Sie, dass für ein Schöffenamt im Erwachsenenstrafrecht und Jugendstrafrecht unterschiedliche Bewerbungsformulare zu verwenden sind.
Für Rückfragen stehen wir persönlich oder telefonisch zur Verfügung.