Zahlungstermine Grund-, Gewerbesteuer, Hundesteuer, Wasser-/Kanalgebühren
Am 15.02.2023 werden zur Zahlung fällig:
Grundsteuer: 1. Rate für das Jahr 2023
Gewerbesteuer: 1. Vorauszahlung für das Jahr 2023
Im März 2023 werden zur Zahlung fällig:
Wasser-/Kanalgebühren Hettstadt: (Abrechnung für Rechnungsjahr 01/22 - 12/22)
Wasser-/Kanalgebühren Greußenheim: (Abrechnung für Rechnungsjahr 01/22 - 12/22)
Am 02.05.2023 wird zur Zahlung fällig:
Hundesteuer: Jahresbetrag für das Jahr 2023
Am 15.05.2023 werden zur Zahlung fällig:
Grundsteuer: 2. Rate für das Jahr 2023
Gewerbesteuer: 2. Vorauszahlung für das Jahr 2023
Am 01.07.2023 werden zur Zahlung fällig:
Grundsteuer: Jahresbetrag für das Jahr 2023
Wasser-/Kanalgebühren Hettstadt: (Abschlag für das Rechnungsjahr 2023)
Wasser-/Kanalgebühren Greußenheim: (Abschlag für das Rechnungsjahr 2023)
Am 15.08.2023 werden zur Zahlung fällig:
Grundsteuer: 3. Rate für das Jahr 2023
Gewerbesteuer: 3. Vorauszahlung für das Jahr 2023
Am 15.11.2023 werden zur Zahlung fällig:
Grundsteuer: 4. Rate für das Jahr 2023
Gewerbesteuer: 4. Vorauszahlung für das Jahr 2023
Checkliste für ein Wohngrundstück
Das Bayerische Landesamt für Steuern hat eine Checkliste erstellt, um den Eigentümerinnen und Eigentümern eine zusätzliche Hilfestellung zur Abgabe der Grundsteuererklärung anzubieten.
Die Checkliste gibt bei Wohngrundstücken eine Übersicht darüber, welche Daten auf den Grundsteuer-Vordrucken abgefragt werden und wo diese zu finden sind.
Die Checkliste dient lediglich als Unterstützung zur Abgabe ihrer Grundsteuererklärung. Sie stellt keinen Vordruck dar und darf nicht beim Finanzamt als Erklärung eingereicht werden.
Die Checkliste wurde zudem auf der Internetseite www.grundsteuer.bayern.de eingestellt. Sie ist zu finden unter > Fragen und Antworten zum Ausfüllen Ihrer Grundsteuererklärung (FAQ) > Was müssen Sie vor dem Ausfüllen Ihrer Erklärung wissen? > Welche Daten benötigen Sie und wo finden Sie diese?