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Zahlungstermine Grund-, Gewerbesteuer, Hundesteuer, Wasser-/Kanalgebühren

Am 15.02.2023 werden zur Zahlung fällig:

Grundsteuer: 1. Rate für das Jahr 2023

Gewerbesteuer: 1. Vorauszahlung für das Jahr 2023

 

Im März 2023 werden zur Zahlung fällig:

Wasser-/Kanalgebühren Hettstadt: (Abrechnung für Rechnungsjahr 01/22 - 12/22)

Wasser-/Kanalgebühren Greußenheim: (Abrechnung für Rechnungsjahr 01/22 - 12/22)

 

Am 02.05.2023 wird zur Zahlung fällig:

Hundesteuer: Jahresbetrag für das Jahr 2023

 

Am 15.05.2023 werden zur Zahlung fällig:

Grundsteuer: 2. Rate für das Jahr 2023

Gewerbesteuer: 2. Vorauszahlung für das Jahr 2023

 

Am 01.07.2023 werden zur Zahlung fällig:

Grundsteuer: Jahresbetrag für das Jahr 2023

Wasser-/Kanalgebühren Hettstadt: (Abschlag für das Rechnungsjahr 2023)

Wasser-/Kanalgebühren Greußenheim: (Abschlag für das Rechnungsjahr 2023)

 

Am 15.08.2023 werden zur Zahlung fällig:

Grundsteuer: 3. Rate für das Jahr 2023

Gewerbesteuer: 3. Vorauszahlung für das Jahr 2023

 

Am 15.11.2023 werden zur Zahlung fällig:

Grundsteuer: 4. Rate für das Jahr 2023

Gewerbesteuer: 4. Vorauszahlung für das Jahr 2023

Checkliste für ein Wohngrundstück

Das Bayerische Landesamt für Steuern hat eine Checkliste erstellt, um den Eigentümerinnen und Eigentümern eine zusätzliche Hilfestellung zur Abgabe der Grundsteuererklärung anzubieten.

Die Checkliste gibt bei Wohngrundstücken eine Übersicht darüber, welche Daten auf den Grundsteuer-Vordrucken abgefragt werden und wo diese zu finden sind.

Die Checkliste dient lediglich als Unterstützung zur Abgabe ihrer Grundsteuererklärung. Sie stellt keinen Vordruck dar und darf nicht beim Finanzamt als Erklärung eingereicht werden.

Die Checkliste wurde zudem auf der Internetseite www.grundsteuer.bayern.de eingestellt. Sie ist zu finden unter > Fragen und Antworten zum Ausfüllen Ihrer Grundsteuererklärung (FAQ) > Was müssen Sie vor dem Ausfüllen Ihrer Erklärung wissen? > Welche Daten benötigen Sie und wo finden Sie diese?

De-Mail ermöglicht eine nachweisbare und vertrauliche elektronische Kommunikation. Zudem kann sich bei De-Mail niemand hinter einer falschen Identität verstecken, denn nur Nutzer mit einer überprüften Identität können De-Mails versenden und empfangen.

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Informationen, Erläuterungen sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Sie auf der Website www.de-mail.de des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat. Über Ihre konkreten Möglichkeiten, De-Mail für die Kommunikation mit Unternehmen und Behörden zu nutzen, informiert Sie www.de-mail.info.