Grundsteueränderungsanzeige
Die bayerischen Vordrucke „Grundsteueränderungsanzeige (BayGrSt 5)“ und dazugehörigen Ausfüllanleitungen liegen in den Finanzämtern aus.
Diese sind auch auf www.grundsteuer.bayern.de unter dem Punkt „Anzeige von Änderungen“ > „Wie kann ich Änderungen beim Finanzamt anzeigen?“ abrufbar.
Die Kommunen erhalten keine Vordrucke. Bei Nachfragen wenden Sie sich bitte direkt an die Finanzämter.
Grundsteuer in Bayern – Anzeige von Änderungen
Steuern, Gebühren, Beiträge
Die meisten Abgaben und Gebühren ergeben sich aus den Satzungen und Verordnungen der Gemeinde Hettstadt.
Nachfolgend erhalten Sie eine stichpunktartige Zusammenfassung der gängigsten Steuer-, Gebühren- und Beitragssätze. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Ein Ableiten von rechtlichen Ansprüchen ist aufgrund der bereitgestellten Informationen nicht möglich.
Grundsteuer (Seit 01.01.2025):
Messbetrag Grundsteuer A: 560 %
Messbetrag Grundsteuer B: 300 %
Gewerbesteuer (Seit 01.01.2023):
Messbetrag Gewerbesteuer: 350 %
Hundsteuer (Seit 01.01.2016):
Hundesteuer je Hund: 30 €
Hundesteuer je Kampfhund: 250 €
Je Kampfhund mit Negativzeugnis: 150 €
Wasser- und Kanalgebühren (seit 01.01.2024):
Grundgebühr Wasserzähler jährlich 24 € zzgl. 7 % MwSt. = 25,68 €
Wasser pro m³: 3,34 € zzgl. 7 % MwSt. = 3,57 €
Kanal pro m³: 4,29 €